Unser Infoservice zum Thema Wohn-Riester / Eigenheimrente:
Nach den neuen Wohn-Riester-Bestimmungen können Beiträge, die in einem Riester-Renten-Vertrag fliessen, nun auch als Eigenmittel für den Immobilienkauf verwendet werden. Die staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der privaten Altersvorsorge können somit direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Diese neue Option macht Riester noch interessanter.
Grundzüge der "Wohn-Riester-Rente" bzw. "Eigenheimrente"
"Wohn-Riester" sagen die meisten zur neuen Vorsorgeform, die Riester-Sparern eine interessante Option zum Erwerb von Wohneigentum ermöglicht. Im Gesetzestext lautet der offizielle Begriff "Eigenheimrente".
Inhalt: Wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen.
Und das kann sich rechnen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge sparen, erhalten 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage.
Wenn der Nachwuchs in diesem Jahr auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro. So erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 978 Euro. Geld, das für die Baufinanzierung oft willkommen ist.
Was ist Wohn-Riester?
Das mietfreie Wohnen im Alter soll als Baustein zur privaten Altersabsicherung
staatlich gefördert werden. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung,
-Bank- oder -Fondssparplan fürs Alter spart, soll künftig das
angesparte Kapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie einsetzen
können. Bauherren erhöhen so ihr Eigenkapital und benötigen weniger
Kredit.
Zudem können sie mit dem Geld ein Darlehen für den Bau oder Kauf
einer Immobilie abbezahlen. Der Staat tilgt dank Riester-Zulagen
mit. Jeder Sparer, der 2008 vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens
auf die Seite legt, erhält den vollen Riester-Bonus. Höchstens
2100 Euro inklusive Förderbeiträgen wandern jährlich in den Topf.
Legt der Sparer weniger zurück, sinken auch die Zuschüsse. Die
Zulagen für Erwachsene wurden mit dem Jahresanfang 2008 von 114
auf 154 Euro und für Kinder von 138 auf 185 Euro erhöht: Damit
ist die letzte Stufe der Förderung erreicht. Für Nachwuchs, der
ab 2008 geboren wird, gibt es sogar 300 Euro dazu.
Aufwendungen für die Riester-Rente können am Jahresende als Sonderausgaben
geltend gemacht werden. 2008 sind bis zu 2100 Euro abzugsfähig.
Für Jugendliche unter 25 Jahren gibt es ab sofort bei Vertragsabschluss
einen Berufsanfängerbonus von 200 Euro.
Hauskauf mit Riester: Ging das bisher nicht?
Theoretisch schon, doch in der Praxis kam es kaum vor. Bislang durfte ein Riester-Sparer
für den Erwerb des Eigenheims das angesparte Kapital erst ab einem
Guthaben von 10 000 Euro antasten, ohne die Zulagen zu verlieren.
Eine Voraussetzung, die Expertenschätzungen zufolge Riester-Sparer
seit der Einführung im Jahr 2002 nicht immer erfüllt haben dürften.
Und: Wer schließlich mit Riester-Geld baut oder kauft, musste
das entnommene Geld zurückzahlen. Spätestens zwei Jahre nach der
Entnahme musste die Rückzahlung beginnen.
Bis zum Renteneintritt musste das Konto ausgeglichen sein. Diese
Regelung wurde nun durch eine verbraucherfreundlichere Vorschrift
ersetzt. Nun darf das komplette Kapital abgezweigt werden. Auch
neu: Die Riester-Zulagen können für die Tilgung eines bestehenden
Baukredits verwendet werden, was bislang nicht möglich war.
Bisher mussten der Riester-Vertrag und das Baudarlehen getrennt
bedient werden.
Wofür kann ich Wohn-Riester einsetzen?
Das Riester-Kapital für die Finanzierung einer selbst genutzten "Immobilie"
verwendet werden. Darunter ist laut dem geänderten Paragraph 92
a Einkommensteuergesetz eine "Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung
oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft
oder ein Haus" zu verstehen.
Weitere Voraussetzung: Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt
und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers bilden. Eine Ferienwohnung
im Ausland oder ein Altersdomizil außerhalb Deutschlands ist nicht
förderfähig. Auch ein Dauerwohnrecht soll riester-fähig sein.
Kann ich mit Riester auch mein Haus oder meine Wohnung altersgerecht umrüsten?
Nein. Eine altersgerechte Umrüstung ist leider nicht förderwürdig.
Darf ich mit Wohn-Riester auch ein Zweifamilienhaus kaufen?
Nein, der Gesetzgeber sieht keinen Spieraum für ein Mehrfamilienhaus oder ein Haus mit Einliegerwohnung vor.
Akzeptieren die Banken das Riester-Vermögen als Eigenkapital bei der Baufinanzierung?
Ja. Das auf einem bestehenden Riester-Vertrag deponierte Geld werden Banken und Kreditanbieter als Eigenmittel akzeptieren und in die Berechnung des Schuldzinses für das Darlehen einbeziehen.
In aller Regel gilt: Je mehr eigene Mittel vorhanden sind, desto günstiger wird das Darlehen.
Kann ich das Riester-Guthaben auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwenden?
Ja. In diesem Fall wird nicht mehr der Riester-Vertrag weiter bespart, sondern
das Geld als Tilgungsrate für einen Darlehensvertrag verwendet.
Analog dazu bezuschusst der Staat nicht mehr die Sparrate, sondern
zahlt den Riester-Bonus auf die Tilgung.
Beispiel: Bei einem Alleinstehenden sind derzeit maximal 2100
Euro im Jahr zuschussfähig. Daraus ergibt sich eine Riester-Zulage
von 154 Euro. Bei der Rückzahlung eines Immobiliendarlehens würde
dieser Betrag als Sondertilgung angerechnet. Verbraucherschützer
weisen darauf hin, dass dieser Anspruch bei bestehenden Darlehensverträgen
nicht automatisch existiert.
Die Option Wohn-Riester sollte vor Vertragsschluss vereinbart
werden. Auch eine Nachfrage, ob die finanzierende Bank Tilgungen
mit Wohn-Riester akzeptiert, sollten Eigentümer frühzeitig erfragen.
Was passiert mit der Wohnungsbauprämie?
Die staatliche Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro pro Jahr soll unabhängig von der Riester-Förderung erhalten bleiben.
Sie fließt allerdings nur, wenn das Kapital in Wohnimmobilien investiert wird, so das Bundesfinanzministerium.
Bislang konnte das Geld auch für andere Zwecke verwendet werden, wenn die siebenjährige Sperrfrist abgelaufen war.
Muss Wohn-Riester versteuert werden?
Ja. Wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss mit Renteneintritt die Auszahlung
versteuern. Für klassische Riester-Produkte heißt das: Die Rente,
die aus der Riester-Versicherung, dem -Fonds- oder -Banksparplan
fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern. Bei Wohn-Riester
gibt es naturgemäß keine monatliche Rente, die besteuert werden
könnte.
Daher wird ein fiktives Konto, das "Wohnförderkonto", gebildet,
auf dem die staatliche Förderung sowie die Tilgungsraten fürs
Haus mit jährlich zwei Prozent registriert werden. Auf diese Summe
zahlt der Ruheständler dann Steuern.
Der Sparer wird quasi so behandelt, als erhielte er eine monatliche
Rente. Dabei soll der Ruheständler wählen können, ob er die Steuer
auf einen Schlag zahlt, dann gewährt ihm das Finanzamt einen Rabatt
von 30 Prozent - nur 70 Prozent des Kapitals auf dem Wohnförderkonto
werden versteuert.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Rentner, 20 Jahre lang den Immobilienbesitz
zu halten. Als zweite Möglichkeit kann der Rentner die auf sein
Riester-Vermögen entfallende Steuer 25 Jahre lang abstottern -
ohne Abschlag.
Ab wann gilt Wohn-Riester?
Die Koalitionsparteien haben das Gesetz Anfang Juli beschlossenen - es gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.
Damit könnten bereits dieses Jahr Immobilienbegeisterte ihr Riester-Sparkonto plündern.
Verbraucherschützer warnen jedoch vor Schnellschüssen, insbesondere vor dem Abschluss eines neuen Bausparvertrags bei laufender Finanzierung.
Interessierte sollten sich unabhängig beraten lassen.
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