Wohn-Riester / Eigenheimrente

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Nach den neuen Wohn-Riester-Bestimmungen können Beiträge, die in einem Riester-Renten-Vertrag fliessen, nun auch als Eigenmittel für den Immobilienkauf verwendet werden. Die staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der privaten Altersvorsorge können somit direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Diese neue Option macht Riester noch interessanter.

Grundzüge der "Wohn-Riester-Rente" bzw. "Eigenheimrente"

"Wohn-Riester" sagen die meisten zur neuen Vorsorgeform, die Riester-Sparern eine interessante Option zum Erwerb von Wohneigentum ermöglicht. Im Gesetzestext lautet der offizielle Begriff "Eigenheimrente".

Inhalt: Wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen. Und das kann sich rechnen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge sparen, erhalten 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage.

Wenn der Nachwuchs in diesem Jahr auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro. So erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 978 Euro. Geld, das für die Baufinanzierung oft willkommen ist.

Was ist Wohn-Riester?

Das mietfreie Wohnen im Alter soll als Baustein zur privaten Altersabsicherung staatlich gefördert werden. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, -Bank- oder -Fondssparplan fürs Alter spart, soll künftig das angesparte Kapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie einsetzen können. Bauherren erhöhen so ihr Eigenkapital und benötigen weniger Kredit.

Zudem können sie mit dem Geld ein Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie abbezahlen. Der Staat tilgt dank Riester-Zulagen mit. Jeder Sparer, der 2008 vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens auf die Seite legt, erhält den vollen Riester-Bonus. Höchstens 2100 Euro inklusive Förderbeiträgen wandern jährlich in den Topf.

Legt der Sparer weniger zurück, sinken auch die Zuschüsse. Die Zulagen für Erwachsene wurden mit dem Jahresanfang 2008 von 114 auf 154 Euro und für Kinder von 138 auf 185 Euro erhöht: Damit ist die letzte Stufe der Förderung erreicht. Für Nachwuchs, der ab 2008 geboren wird, gibt es sogar 300 Euro dazu.

Aufwendungen für die Riester-Rente können am Jahresende als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 2008 sind bis zu 2100 Euro abzugsfähig. Für Jugendliche unter 25 Jahren gibt es ab sofort bei Vertragsabschluss einen Berufsanfängerbonus von 200 Euro.

Hauskauf mit Riester: Ging das bisher nicht?

Theoretisch schon, doch in der Praxis kam es kaum vor. Bislang durfte ein Riester-Sparer für den Erwerb des Eigenheims das angesparte Kapital erst ab einem Guthaben von 10 000 Euro antasten, ohne die Zulagen zu verlieren.

Eine Voraussetzung, die Expertenschätzungen zufolge Riester-Sparer seit der Einführung im Jahr 2002 nicht immer erfüllt haben dürften. Und: Wer schließlich mit Riester-Geld baut oder kauft, musste das entnommene Geld zurückzahlen. Spätestens zwei Jahre nach der Entnahme musste die Rückzahlung beginnen.

Bis zum Renteneintritt musste das Konto ausgeglichen sein. Diese Regelung wurde nun durch eine verbraucherfreundlichere Vorschrift ersetzt. Nun darf das komplette Kapital abgezweigt werden. Auch neu: Die Riester-Zulagen können für die Tilgung eines bestehenden Baukredits verwendet werden, was bislang nicht möglich war.

Bisher mussten der Riester-Vertrag und das Baudarlehen getrennt bedient werden.

Wofür kann ich Wohn-Riester einsetzen?

Das Riester-Kapital für die Finanzierung einer selbst genutzten "Immobilie" verwendet werden. Darunter ist laut dem geänderten Paragraph 92 a Einkommensteuergesetz eine "Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder ein Haus" zu verstehen.

Weitere Voraussetzung: Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers bilden. Eine Ferienwohnung im Ausland oder ein Altersdomizil außerhalb Deutschlands ist nicht förderfähig. Auch ein Dauerwohnrecht soll riester-fähig sein.

Kann ich mit Riester auch mein Haus oder meine Wohnung altersgerecht umrüsten?

Nein. Eine altersgerechte Umrüstung ist leider nicht förderwürdig.

Darf ich mit Wohn-Riester auch ein Zweifamilienhaus kaufen?

Nein, der Gesetzgeber sieht keinen Spieraum für ein Mehrfamilienhaus oder ein Haus mit Einliegerwohnung vor.

Akzeptieren die Banken das Riester-Vermögen als Eigenkapital bei der Baufinanzierung?

Ja. Das auf einem bestehenden Riester-Vertrag deponierte Geld werden Banken und Kreditanbieter als Eigenmittel akzeptieren und in die Berechnung des Schuldzinses für das Darlehen einbeziehen. In aller Regel gilt: Je mehr eigene Mittel vorhanden sind, desto günstiger wird das Darlehen.

Kann ich das Riester-Guthaben auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwenden?

Ja. In diesem Fall wird nicht mehr der Riester-Vertrag weiter bespart, sondern das Geld als Tilgungsrate für einen Darlehensvertrag verwendet. Analog dazu bezuschusst der Staat nicht mehr die Sparrate, sondern zahlt den Riester-Bonus auf die Tilgung.

Beispiel: Bei einem Alleinstehenden sind derzeit maximal 2100 Euro im Jahr zuschussfähig. Daraus ergibt sich eine Riester-Zulage von 154 Euro. Bei der Rückzahlung eines Immobiliendarlehens würde dieser Betrag als Sondertilgung angerechnet. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass dieser Anspruch bei bestehenden Darlehensverträgen nicht automatisch existiert.

Die Option Wohn-Riester sollte vor Vertragsschluss vereinbart werden. Auch eine Nachfrage, ob die finanzierende Bank Tilgungen mit Wohn-Riester akzeptiert, sollten Eigentümer frühzeitig erfragen.

Was passiert mit der Wohnungsbauprämie?

Die staatliche Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro pro Jahr soll unabhängig von der Riester-Förderung erhalten bleiben. Sie fließt allerdings nur, wenn das Kapital in Wohnimmobilien investiert wird, so das Bundesfinanzministerium. Bislang konnte das Geld auch für andere Zwecke verwendet werden, wenn die siebenjährige Sperrfrist abgelaufen war.

Muss Wohn-Riester versteuert werden?

Ja. Wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss mit Renteneintritt die Auszahlung versteuern. Für klassische Riester-Produkte heißt das: Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, dem -Fonds- oder -Banksparplan fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern. Bei Wohn-Riester gibt es naturgemäß keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte.

Daher wird ein fiktives Konto, das "Wohnförderkonto", gebildet, auf dem die staatliche Förderung sowie die Tilgungsraten fürs Haus mit jährlich zwei Prozent registriert werden. Auf diese Summe zahlt der Ruheständler dann Steuern.

Der Sparer wird quasi so behandelt, als erhielte er eine monatliche Rente. Dabei soll der Ruheständler wählen können, ob er die Steuer auf einen Schlag zahlt, dann gewährt ihm das Finanzamt einen Rabatt von 30 Prozent - nur 70 Prozent des Kapitals auf dem Wohnförderkonto werden versteuert.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Rentner, 20 Jahre lang den Immobilienbesitz zu halten. Als zweite Möglichkeit kann der Rentner die auf sein Riester-Vermögen entfallende Steuer 25 Jahre lang abstottern - ohne Abschlag.

Ab wann gilt Wohn-Riester?

Die Koalitionsparteien haben das Gesetz Anfang Juli beschlossenen - es gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008. Damit könnten bereits dieses Jahr Immobilienbegeisterte ihr Riester-Sparkonto plündern. Verbraucherschützer warnen jedoch vor Schnellschüssen, insbesondere vor dem Abschluss eines neuen Bausparvertrags bei laufender Finanzierung. Interessierte sollten sich unabhängig beraten lassen.

Wo bekomme ich fachkundige Beratung?

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