Versicherungs-Lexikon

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 Vandalismus
Versicherte Sachen werden vorsätzlich von einem Dritten zerstört oder beschädigt.
 Verkehrsopferhilfe
Bei Schädigung durch ein nicht versichertes Fahrzeug erfolgt eine Entschädigung als ob eine Haftpflichtversicherung bestehen würde. Ist das beteiligte Fahrzeug nicht zu ermitteln, werden Fremdsachschäden über 500,00 EUR, Personenschäden sowie Schmerzensgeld bei schweren Verletzungen erstattet. Der Entschädigungsfonds tritt nur ein, soweit anderweitig kein Ersatz verlangt werden kann.
 Vermögensschäden
Haftpflicht-, Rechtschutz- und Betriebsunterbrechungsversicherung sind Vermögensschadenversicherungen. Sie schützen vor Vermögensverlusten oder zusätzlichen Kosten; sie ersetzen entgangenen Gewinn oder Verdienst.
 Versicherer
Versicherungsunternehmen
 Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen und ergänzende Klauseln regeln das Vertragsverhältnis.
 Versicherungsnehmer
Kunde des Versicherungsunternehmens.
 Versicherungsnehmer
Versicherungsverträge sind im Versicherungsschein, auch Police genannt, dokumentiert.
 Versicherungsvereine
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen erwirtschaftete Überschüsse ihren Mitgliedern zugute kommen lassen. Sie tun dies regelmäßig durch Gewinnbeteiligungen, die oftmals allen Mitgliedern - unabhängig von der Schadensfreiheit - zugute kommt.
 Versicherungssumme
Die Summe, bis zu der ein entstandener Schaden vergütet wird, bezeichnet man als Versicherungssumme.
 Versicherungsteuer
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge unterliegt der Steuer. Sie wird vom Versicherungsunternehmen mit jeder Beitragsrechnung eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Der Versicherungssteuerregelsatz beträgt 16%. Er wurde im Rahmen des sogenannten Anti-Terror-Pakets, das vom Bundesrat am 30. November 2001 als Konsequenz aus den Ereignissen vom 11. September 2001 gebilligt wurde, um einen Prozentpunkt bei Schadens- und Unfallversicherungen erhöht. Ein ermäßigter Steuersatz von 11% gilt für die Feuerversicherungsprämien. Für die verbundenen Gebäude- und Inhaltsversicherungen ergeben sich aufgrund eines im Beitrag zu berücksichtigenden Anteils an Feuerrisiko Mischsteuersätze. So entfallen auf die Beiträge von Wohngebäudeversicherungen 14,75% Versicherungssteuer und auf die zu zahlenden Prämien der Hausratversicherung 15%. Von der Besteuerung ausgenommen sind die Versicherungsentgelte, die der privaten Vorsorge zuzurechnen sind. Darunter fallen insbesondere die Lebens- und Rentenversicherungsprämien, aber auch die Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie die der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen, die auf Basis des Versicherungsteuergesetzes erhoben wird.

Die Zahlung des Versicherungsentgelts unterliegt der Steuer. Hiervon ausgenommen sind Beiträge für die Rück-, private Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, private Kranken- und private Pflegeversicherungen.

Der Versicherungsnehmer ist der Steuerschuldner. Die Versicherungsteuer gilt als Teil des Versicherungsentgelts. Bei Nichtzahlung der Steuer treten die gleichen Folgen ein wie bei Nichtzahlung der Beiträge. Für die Steuer haftet der Versicherer, der die Steuer auf Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten hat.

 Vollkasko
Die Fahrzeugvollversicherung beinhaltet neben den in der Teilkaskoversicherung eingeschlossenen Gefahren die Unfallgefahr und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Zucker im Tank, Kratzer im Lack, zerstochene Reifen).
 Vorrauszahlung
Während der Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine zu verzinsende Vorrauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren. Die Höhe der Vorrauszahlung ist auf den Beleihungswert beschränkt. Der Beleihungswert basiert auf dem jeweiligen Rückkaufswert (z.B. 85% des Rückkaufwertes). Der Versicherungsnehmer hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Zahlung. Eine Vorrauszahlung kann eventuell zum Verlust der Steuerbegünstigung führen.
 Vorsteuerabzugsberechtigung
Die Vorsteuerabzugsberechtigung betrifft alle Selbständigen oder Gewerbetreibenden, deren Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Diese können die Mehrwertsteuer dem Finanzamt gegenüber als Vorsteuer geltend machen.








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