Versicherungs-Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z


 Überspannung
Genauso wie der direkte Blitzschlag kann auch die indirekt über Stromkabel transportierte Hochspannung Elektrogeräte beschädigen oder zerstören. Anders als Blitzschlag sind Überspannungen in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung oftmals nur auf besondere Vereinbarung eingeschlossen.
 Überschussbeteiligung
Die Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen erzielen Überschüsse - weil sie die Beiträge der Kunden gewinnbringend anlegen (Zinsüberschüsse), und weil weniger Todesfälle eintreten, als für die Beiträge kalkuliert wurden (Risikoüberschüsse). Meistens heißt es in den Vertragsbedingungen, dass die Gesellschaft mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an die Versicherten ausschüttet. Der Kunde kann entscheiden, wie die Beträge verwendet werden sollen: Zwischendurch gewährte Überschüsse und Sonderausschüttungen kann der Kunde ansammeln oder die Versicherungssumme damit erhöhen.
 Überschussverrechnung
Bei Lebensversicherungen mit Überschussverrechnung werden die laufenden Beiträge eines Vertrages mit den laufenden Überschüssen verrechnet. Dadurch entsteht die Möglichkeit zur Senkung des laufenden Beitrags unter Erhalt des Todesfallschutzes. Eine Beitragsverrechnung führt, anders als die vorzeitige Ausschüttung von Überschussanteilen, nicht zum Verlust der Steuerbegünstigung des Lebensversicherungsvertrags.
 Umlaufrendite
Durchschnittlicher Effektivzins für festverzinsliche Wertpapiere.
 Unfallversicherung
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere Invalidität und Tod) versichert wird. Tagegeld oder Krankenhaustagegeld können vereinbart werden. Ein Unfall ist jede Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.
 Unterversicherung
Ist bei einer Sachversicherung der vorhandene Wert höher als die Versicherungssumme spricht man von Unterversicherung. In der Hausratversicherung wird im Schadensfall die Entschädigung entsprechend gekürzt.


Riester Förderung

Mit folgenden Zuschüssen können Sie jedes Jahr rechnen:

Ledige

154€

Ehepaar

308€

pro Kind

185€

pro Kind geb. ab 2008

300 €

jährliche Förderung

793 €

für eine Familie mit 2 Kinder


Wer kann riestern?

- Angestellte
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Pflichtversicherte
  Selbständige
- Arbeitslose
- Hartz-IV-Empfänger
- Hausfrauen / Hausmänner


Riester-Varianten

Riester bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen:
- Fondssparpläne
- Fondsgebundene
  Rentenversicherung
- Klassische Riesterverträge
- Banksparpläne
- Wohn-Riester

Welches Riester-Produkt für Sie ideal ist, erfahren Sie in unserem unabhängigen, kostenlosen Vergleich.


Alternativen zur Riesterrente

Wer keine Riester Rente abschließen kann oder will, dem stehen z.B. folgende Alternativen zur Wahl:
- Rürup Rente
- Lebensversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge



StartseiteSeite merkenImpressum/KontaktAGBs


Weitere Interessante Seiten: Riester Rente    Private Rente    Baufinanzierung    Hotels Cabarete