Versicherungs-Lexikon

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 Pensionsfonds
Spezialfonds, häufig für die Mitarbeiter eines Unternehmens, der durch Pensionsrückstellungen gebildet wird.
 Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von Arbeitgebern) in der besonderen Art einer betrieblichen Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu übernehmen.
 Police
Versicherungsschein.
 Policendarlehen
Siehe Vorrauszahlung.
 Portfolio
Zusammensetzung eines Depots. Bei Investmentfonds versteht man unter Portfolio die Summe der Vermögenswerte eines Fonds.
 Prämie
Zu zahlender Versicherungsbeitrag.
 Prämienanpassungsklausel
Diese Klausel erlaubt es der Assekuranz, bei laufenden Versicherungspolicen die Beiträge von Jahr zu Jahr dem Schadenverlauf anzupassen (bei verschlechtertem Schadenverlauf Anhebung, bei günstiger Entwicklung Senkung der Prämie). Die folgende Jahresprämie verändert sich, wenn sich der branchendurchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsfall verändert.
 Prämienfaktor
In der Gebäudeversicherung der Faktor mit dem der Beitrag für den "Wert 1914" auf das heutige Niveau hochgerechnet wird.
 Private Krankenversicherung
Ziel der PKV als Personenversicherung ist es, den Versicherten einen an die jeweilige Bedarfssituation angepassten Versicherungsschutz zu bieten.
Der PKV fallen damit im Rahmen ihrer Zielsetzung folgende Aufgaben zu:
Als Private Krankenvollversicherung die Übernahme des vollen Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert zu sein brauchen.
Übernahme eines ergänzenden Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen, um individuelle Bedürfnisse zu befriedigen. Eine bessere Versorgung im Krankenhaus ermöglicht die Krankenhauszusatzversicherung.
Erstattung für Leistungen von Zahnersatz, Medikamenten, Hilfsmitteln (Brillen) und Heilmitteln oder die Übernahme von Heilpraktikerkosten bietet eine Ergänzungsversicherung.
Nicht versicherungspflichtig in der GKV sind Selbständige, Beamte, freiberuflich Tätige, Personen mit geringfügiger Beschäftigung und Angestellte sowie Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
 Prämienrückgewähr
Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist nach Art einer Lebensversicherung ein Doppelpack aus Versicherungsschutz und Sparvertrag.
 Progression
Die Entschädigung bei Invalidität in der Unfallversicherung ist nach dem Invaliditätsgrad (in %) gestaffelt. Durch progressive Invaliditätsstaffeln werden die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional erhöht.
Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit 350% Progression und späterer 60%-iger Invalidität beträgt die Entschädigung statt 60% dann 150%;
bei 100%-iger Invalidität beträgt die Entschädigung statt 100% dann 350%.








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