KAG=Kapitalanlagegesellschaft
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Kreditinstitut, dessen Ziel es ist, bei ihm eingelegte Gelder in
eigenem Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem
Grundsatz der Risikostreuung als Sondervermögen anzulegen. Eine KAG
darf in Deutschland ausschließlich die Rechtsform einer
Aktiengesellschaft (AG) haben oder als eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden. |
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Kapital-Lebensversicherung
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Sie ist die verbreiteteste Form der Lebensversicherung und bietet doppelte Sicherheit:
Einerseits ist sie Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sie für den
Erlebensfall Versorgungskapital an. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig
von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Aus steuerlichen Gründen ist
eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren zu empfehlen.
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Kapitalwahlrecht
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Der Kunde hat bei der Leibrentenversicherung die Wahl: Zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn kann er beantragen,
dass er anstatt der Rente eine Kapitalabfindung bekommt. Um zu verhindern, dass
überwiegend Versicherte mit ungünstigen Gesundheitsverhältnissen davon
Gebrauch machen (Gegenauslese), kann das Kapitalwahlrecht nur innerhalb bestimmter
Fristen ausgeübt werden. Durch eine Todesfall-Leistung in Form einer Rentengarantie
oder einer Witwenrente wird die Gefahr einer Gegenauslese wesentlich eingeschränkt.
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Kasko
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Zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann zusätzlich die Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Zur Wahl stehen Teilkasko (u.a. Diebstahl, Wildschäden, Glasbruch, Feuer) und Vollkasko
(zusätzlich Unfälle und Vandalismus).
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Kfz-Haftpflicht
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Diese Pflichtversicherung für Fahrzeughalter übernimmt berechtigte Ansprüche von Unfallgegnern und wehrt unberechtigte
Forderungen ab. Die Höhe der Versicherungsprämie bemisst sich unter anderem nach den sogenannten Typenklassen.
In sie werden alle PKW-Modelle entsprechend ihrer Unfallhäufigkeit und Schadenshöhe eingestuft.
Eine
Haftung ergibt sich, wenn der Unfall verschuldet wurde, aber auch
bereits aus der Betriebsgefahr (Reifen geplatzt) oder wenn kein
Schuldiger gefunden werden kann. |
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Krankes Versicherungsverhältnis
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Der Versicherungsnehmer hat den Beitrag nicht bezahlt und auch die Mahnung nicht
beachtet. Wenn er nach Ablauf der Mahnfrist einen Unfall mit dem Auto verschuldet, so
hat er keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung muss zwar im Außenverhältnis
an den Dritten zahlen, kann diese Leistung aber vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
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Kündigung
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Versicherungsverträge sind - außer in der Sparte Leben - meist mit einer automatischen
Verlängerung der Laufzeit vereinbart. Wer aussteigen möchte, muss kündigen. Dabei ist die vereinbarte
Mindestlaufzeit (zwischen einem und zehn Jahren) und die Kündigungsfristen (1-3 Monate)
einzuhalten. Erleichtert ist der Ausstieg nach Schadensfällen und wenn der Versicherer die
Beiträge erhöht.
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