Versicherungs-Lexikon

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 Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt beziehen sind Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenkasse. Sie sind jedoch versicherungsfrei, wenn ihr Einkommen 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt seit 01.01.2006 bei 47.250 € brutto/Jahr (das entspricht 3.937,50 €/Monat bei 12 Monatsgehältern bzw. 3.634,62 € bei 13 Monatsgehältern).Das Netto-Einkommen spielt dabei keine Rolle. (West und Ost) .




















Riester Förderung

Mit folgenden Zuschüssen können Sie jedes Jahr rechnen:

Ledige

154€

Ehepaar

308€

pro Kind

185€

pro Kind geb. ab 2008

300 €

jährliche Förderung

793 €

für eine Familie mit 2 Kinder


Wer kann riestern?

- Angestellte
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Pflichtversicherte
  Selbständige
- Arbeitslose
- Hartz-IV-Empfänger
- Hausfrauen / Hausmänner


Riester-Varianten

Riester bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen:
- Fondssparpläne
- Fondsgebundene
  Rentenversicherung
- Klassische Riesterverträge
- Banksparpläne
- Wohn-Riester

Welches Riester-Produkt für Sie ideal ist, erfahren Sie in unserem unabhängigen, kostenlosen Vergleich.


Alternativen zur Riesterrente

Wer keine Riester Rente abschließen kann oder will, dem stehen z.B. folgende Alternativen zur Wahl:
- Rürup Rente
- Lebensversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge



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