Versicherungs-Lexikon

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 Dachfonds
Fonds, die ihre Gelder in Unterfonds, also in Anteilscheine anderer Fonds anlegen.
 Deckungskapital
Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus dem üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen.
 Deckungskarte
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird das bestehen der Versicherung durch eine Deckungskarte, auch Versicherungsdoppelkarte genannt, von der Versicherungsgesellschaft bestätigt. Die Deckungskarte ist Vorraussetzung zur Anmeldung eines Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle.
 Deckungssumme
Die Summe, bis zu der ein Schaden von der Versicherung übernommen wird, bezeichnet man bei Haftpflichtversicherungen auch als Deckungssumme.
 Diebstahl
Versicherungen unterscheiden zwischen dem einfachen Diebstahl, der Wegnahme einer ungesicherten Sache und dem Einbruchdiebstahl, bei dem der Täter in einen verschlossenen Raum eindringt.
 Direktgutschrift
Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuss wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die Überschussanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde 1984 durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.
 Direktversicherer
Versicherer, die ihre Dienste im Wege des Direktvertriebes ohne einen Außendienst, Vertreter oder Makler anbieten, werden als Direktversicherer bezeichnet. Die Kundenbeziehungen werden per Telefon, Fax, Post und Internet gepflegt. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit Direktversicherung, der Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
 Dividende
Die Dividende ist der Gewinnanteil des Aktionärs einer Aktiengesellschaft. Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft festgelegt.
 Direktversicherung
Eine Direktversicherung kann als Kapitalversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung besteht eine Haftungsfreiheit für den Arbeitgeber, Bis auf die überschaubaren Beitragszahlung hat der Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen. Die Abwicklung übernimmt das Versicherungsunternehmen. Die Direktversicherung ist deshalb die ideale Form der Betriebliche Altersvorsorge für Klein- und Mittelbetriebe. Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben, stellen beim Arbeitnehmer aber zugeflossenen Lohn dar ( Pauschalversteuerung).
 Doppelkarte
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird das bestehen der Versicherung durch eine Deckungskarte, auch Versicherungsdoppelkarte genannt, von der Versicherungsgesellschaft bestätigt. Die Deckungskarte ist Vorraussetzung zur Anmeldung eines Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle.
 Dynamik
Eine regelmäßige und automatische Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag wird als Dynamik bezeichnet. Zweck ist es, langlaufende Versicherungsverträge gegen die inflationsbedingte Geldentwertung zu schützen. Die Erhöhungen richten sich entweder nach dem Index des Statistischen Bundesamtes (z.B. Hausratversicherung) , der Steigerung des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Lebensversicherung) oder einem vereinbarten Prozentsatz. Der Versicherungsnehmer kann zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten, ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik entfällt.








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