Versicherungs-Lexikon

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 Bagatellschäden
Kleinschäden bringen relativ hohe Unkostenbelastungen für den Versicherer. Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages senken die Zahl der zu bearbeitenden Schadensfälle erheblich.
 Baisse
Starker Kursrückgang an der Börse über einen mittleren oder längeren Zeitraum.
 Barreserve
Damit das Fondsmanagement flexibel auf Anlagechancen reagieren und Anteilrückgaben jederzeit bedienen kann, besteht ein Teil des Fondsvermögens in der Regel aus Bankguthaben oder Geldmarktpapieren. Die Höhe der Liquidität kann durch die Vertragsbedingungen begrenzt sein. Laut dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften darf ein Fonds (Ausnahme: kurz nach der Auflegung) maximal eine Barreserve von 49% halten.
 Bauartklasse
Die Prämie in der Gebäudeversicherung ist abhängig von der Bauweise des Hauses. Objekte mit massiv gebauten Wänden und Ziegeldächern sind in Bauartklasse I eingestuft. Für Fertighäuser in Leichtbauweise, Fachwerkhäuser und Gebäude mit Reetdach werden höhere Beiträge verlangt, da das Risiko höher ist und/oder ein eventueller Schaden höher ausfällt.
 Baukostenindex
Wird vom Statistischen Bundesamt errechnet und stellt die Grundlage zur Ermittlung der Baupreisveränderung gegenüber dem Basisjahr dar. Von den Sachversicherern wird ein Baukostenindex aufgrund von Schadenregulierungen ermittelt. Er dient dem Verband der Sachversicherer zur Festsetzung der Prämienrichtzahl.
 Beamtenrabatt
Angehörige des öffentlichen Dienstes (Beamte und Arbeitnehmer) erhalten in der Autoversicherung und in einigen anderen Sparten ermäßigte Tarife. Begründet wird dies mit einer geringeren Schadenshäufigkeit dieses Personenkreises.
 Behindertenrabatt
Nachlässe in der Kfz-Haftpflicht zwischen 5 und 25 % bei Nachweis einer Behinderung.
 Beitragsfreie Versicherung
Der Versicherungsnehmer kann eine gemischte Lebensversicherung mit bisher laufender Prämienzahlung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungssumme umwandeln. Anstatt den Vertrag vollständig zu beenden, wird der Versicherungsnehmer lediglich von der Pflicht zur weiteren Beitragszahlung befreit, während der Versicherer - in verminderter Form - leistungspflichtig bleibt. Der erreichte Rückkaufswert dient nach Abzügen als neues Deckungskapital.
 Beitragsrückerstattung
In Versicherungsbeiträgen sind großzügige Sicherheitsreserven für einen unerwartet schlechten Schadensverlauf einkalkuliert, die in der Regel nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt werden. In der Lebens- und der Krankenversicherung ist die Beteiligung der Kunden an diesen Überschüssen zwingend vorgeschrieben. In den übrigen Sparten ist die Handhabung unterschiedlich.
 Berufsunfähigkeit
Wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, auszuüben, gilt als vollständig berufsunfähig. Als teilweise berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer, aber nur in einem bestimmten Maße eingeschränkt ist. Wer mindestens sechs Monate lang ununterbrochen als ganz oder teilweise berufsunfähig eingestuft wurde, gilt auf Dauer als berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt für den Fall, dass der Versicherte während der Dauer des Vertrages vollständig oder teilweise berufsunfähig wird. Sie zahlt grundsätzlich erst ab dem 15., bei Männern längstens bis zum 65., bei Frauen bis zum 60. Lebensjahr.
 Beleihungswert
Der Beleihungswert ist die Obergrenze für eine eventuelle Vorrauszahlung. Sie wird aus dem Rückkaufswert berechnet (z.B. 85%), der bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt wird. Er steigt mit fortgeschrittener Laufzeit.
 Betriebskrankenkasse
Einer der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kann gegründet werden, wenn es im Betrieb 450 festangestellte Versicherungspflichtige gibt und diese mehrheitlich der Gründung zustimmen.
 Betriebliche Altersversorgung
Es gibt mehrere Formen der betrieblichen Altersversorgung (Versorgungszusage des Arbeitgebers, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage, Unterstützungskasse, Insolvenzversicherung)
 Bindefrist
Während der sogenannten Bindefrist ist ein Antragsteller an seinen Versicherungsantrag gebunden. Laut Gesetz beträgt sie in einer Sachversicherung in der Regel zwei Wochen, in der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung einen Monat, in der Lebens- und Krankenversicherung meist sechs Wochen. Ausschlaggebend ist jedoch die im Vertrag festgelegte Frist
 Bonität
Unter Bonität versteht man die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners. Letztlich versteht man darunter auch das Ansehen, daß ein Kunde bei Banken hat.
 Branchenfonds
Investmentfonds, der ausschließlich in Aktien bestimmter Sektoren oder Wirtschaftssektoren wie beispielsweise Rohstoffe oder Technologie anlegt (auch Spezialitätenfonds genannt).
 Bundesaufsichtsamt
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überwacht die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge bei den einzelnen Unternehmen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb von Versicherungsunternehmen. Im Rahmen dieser Aufsicht werden auch Verbraucherbeschwerden verfolgt.








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