Risikolebensversicherung

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Unser Infoservice zum Thema Risikolebensversicherung:

Was ist eine Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung dient dem Zweck, persönliche Risiken abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen. Am Ende der Laufzeit einer Lebensversicherung wird einmalig eine Summe ausgezahlt. Sollte das Ende der Laufzeit nicht erlebt werden, ist auch eine Todesfall-Summe mitversichert.

Welche unterschiedlichen Arten von Lebensversicherungen gibt es?

1. Kapitallebensversicherungen
Eine Kapitallebensversicherung ist die Kombination einer Risikolebensversicherung und einer kapitalbildenden Geldanlage. Einerseits ist das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers abgesichert, andererseits wird Kapital angespart, das zum Beispiel der Altersvorsorge dienen kann.
Eine Kapitallebensversicherung bietet ihnen steuerliche Vorteile, vorallem wenn Ihre Zinsfreibeträge bereits ausgeschöpft sind.
Kapitallebensversicherungen können als Sicherheit für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden.

2. Risikolebensversicherungen
Die Risikolebensversicherung versichert ausschließlich das Todesfallrisiko des Versicherten und bietet keine Auszahlung bei Vertragsende. Beiträge für die Risikolebensversicherung sind daher deutlich niedriger als für Kapitallebensversicherungen.

Verändern sich die Beiträge während der Laufzeit?

Üblicherweise werden die Beiträge so kalkuliert, daß sie während der Laufzeit konstant bleiben. Erhöhungen sind nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer eine dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung vereinbart hat.

Was unterscheidet eine Lebensversicherung von einer privaten Rentenversicherung?

Eine Lebensversicherung kann beispielsweise zur Absicherung der Ausbildung, eines Partners oder aber eines Kredites eingesetzt werden. Die private Rentenversicherung dient ausschließlich der Schaffung einer zweiten Rente neben der üblichen gesetzlichen Rente. Das Risiko des Todesfalls ist bei der Privatrente üblicherweise nicht abgesichert.
Während bei der Lebensversicherung eine Summe aus garantierter Versicherungssumme und Überschüssen gezahlt wird, hat ein Versicherungsnehmer bei der privaten Rentenversicherung die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung.







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