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Allgemeines zur Riester Rente
Die Riester Rente entwickelte sich erst nach und nach zum Renner.
Grund dafür war, dass die Riester Rente anfangs sehr kompliziert
strukturiert und sehr beratungsintensiv war. Das hat der Gesetzgeber
glücklicherweise entsprechend abgeändert. Nachdem zum 01.01.2005
die Steuerfreiheit der Lebensversicherung und Rentenversicherung
weggefallen ist, ist die Riesterrente fast schon ein "Muss" für
jeden, der sie in Anspruch nehmen kann.
Welche Vorteile bietet die Riester Rente und wie sieht die Riester-Renten-Förderung aus?
Im wesentlichen liegen die Vorteile der Riester Rente in den Zulagen bzw. des Sonderausgabenabzugs sowie ihrer Hartz IV-Sicherheit.
Die Förderung der Riester Rente erfolgt durch eine Zulage
(Grund-, Kinderzulage) oder, sofern dies günstiger ist, durch einen Sonderausgabenabzug,
der für Besserverdienende von Vorteil ist.
Zulagen:
Sie erhalten ab 2008 eine Grundzulage von 154 Euro, Ehepaare bis zu 308 Euro. Für jedes Kind erhalten Sie zusätzlich
eine Kinderzulage ab 2008 von 185 Euro.
Um die volle Förderung zu bekommen, müssen Sie ab 2008
4% ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens
einzahlen. Sie müssten beispielsweise ab 2008 ohne Grund- und Kinderzulagen
bei einem Jahres-Einkommen von 30.000 Euro einen Jahres-Betrag
von 1200 Euro (4% von 30.000 Euro) einzahlen, von dem ein
Großteil aber vom Staat gefördert wird.
Beispielrechnung:
(Ehepaar mit 2 Kindern, 1 Partner
berufstätig, der andere nicht)
(1200 Euro = 4%) = Grundzulage: 154 Euro + 154 Euro + Kinderzulage: 185 Euro +
Kinderzulage: 185 Euro + Ihr Betrag: 522 Euro. Im Jahr müssten
Sie also lediglich 522 Euro aufbringen, um für Ihr Rente 1200
Euro zu sparen, das ist ein Monats-Betrag von 43,50 Euro. Der
Staat schenkt Ihnen also mehr als 50 Prozent Ihrer Sparsumme!
Zahlen Sie 2008 weniger als 4 Prozent ein, erhalten Sie eine
anteilige Zulage. Es gibt aber auch Höchstgrenzen bei der Riester
Rente. Ab 2008 liegen diese bei 2.100 Euro.
Verdienen Sie beispielsweise 100.000 Euro/Jahr, müssten Sie trotzdem
lediglich 2100 Euro (also 4% von 52.500 Euro) jährlich einzahlen,
um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen.
Bis zu dieser Grenze (2100 Euro) können die Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben
steuerlich abgezogen werden.
Sonderausgabenabzug:
Der Sonderausgabenabzug lohnt sich für diejenigen, die eine hohe
Steuerlast haben. Wer beispielsweise 2008 die 2.100 Euro in die
Riesterrente einzahlt, bekommt bei hoher Steuerbelastung fast
die Hälfte der geleisteten Riester-Beiträge vom Fiskus zurück.
Bevor man das Geld dem Staat schenkt, sollte man es besser in
seine Altersvorsorge einzahlen!
Für Wenigverdiener wurde der Sockelbeitrag auf 60 Euro im Jahr
festgesetzt. In diesem Falle müssten Sie also lediglich 5 Euro
im Monat einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen.
Tipp und Zusammenfassung: Für Personen mit keinem
Einkommen z.B. Hausfrauen / Hausmänner und Personen mit niedrigem
bis mittlerem Einkommen lohnt sich die Riester Rente durch die
Zulagen. Für Personen mit hohem Einkommen ist die Riesterrente
durch den Sonderausgabenabzug interessant und lukrativ.
Die jährliche maximale Grundzulage - Alleinstehende
Jahr Grundzulage 2006 bis 2007 114 Euro Ab 2008 154 Euro Ehepartner
erhalten beide eine Grundzulage, sofern jeder einen eigenen Riester-Vertrag
hat. Die ist auch möglich, wenn nur ein Ehepartner zum geförderten
Personkreis gehört
Die jährliche maximale Kinderzulage - Kinderzulage
2007 138 Euro Ab 2008 185 Euro Jährlicher maximaler Sonderausgabenabzug
Jahr Sonderausgabenabzug 2007 1575 Euro Ab 2008 2100 Euro
Wie wird die Riester-Rente besteuert?
Die Besteuerung der Riester Rente erfolgt nachgelagert und ist
in der Ansparphase steuerfrei. In der Rentenphase werden die Rentenzahlungen
zu 100 Prozent besteuert.
Wer hat Anspruch auf Riester-Renten-Förderung?
in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte
Beschäftigte im öffentlichen
Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
Berufs- und Zeitsoldaten
Auszubildende
Handwerker (mit Eintrag in Handwerksrolle)
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen
Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
pflichtversicherte Selbstständige
(z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
geringfügig Beschäftigte
(bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
haben
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Landwirte, die in der Altersicherung
der Landwirte pflichtversichert sind
Personen, die ein freiwilliges ökologisches
oder soziales Jahr absolvieren
Bezieher von Arbeitslosengeld
Bezieher von Versorgungskrankengeld,
Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit
befähigt werden sollen
Seelotsen
Künstler,
die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Tipp: Für Selbständige / Freiberufler, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind, könnte die Rürup Rente
interessant sein!
Riester-Kriterien des Verbraucherschutzes:
Die Anbieter müssen
gewährleisten, dass die Auszahlung der Leistungen erst mit Beginn
der Altersrente ab dem 60. Lebensjahr oder mit dem Bezug einer
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnt.
Die Anbieter müssen garantieren, dass mindestens die eingezahlten
Gelder erhalten wurden, wenn der Kunde in Rente geht.
Die Kunden
haben Anspruch auf lebenslange Leistungen.
Die gewählte Anlageform muss vor Abtretung und Pfändung sowie
Anrechnung in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sein.
Der Anbieter, also die Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft,
muss die Abschluss- und Vertriebskosten über einen Zeitraum von
zehn Jahren verteilen.
Der Anleger ist bei Vertragsabschluss über die Höhe und zeitliche
Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, über die Kosten
der Umstellung von Verträgen, die Kosten der Vermögensverwaltung
und die Gebühren bei einem Wechsel zu einem anderen Produkt zu
informieren.
Der Sparer ist während der Laufzeit des Vertrages jährlich
über die Verwendung seiner Beiträge, die Kapitalbildung, Kosten
und Erträge zu unterrichten.
Die Finanz-Dienstleister sollen außerdem darlegen, ob und inwieweit
sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung
der eingezahlten Beiträge berücksichtigen.
Riester Rente gekoppelt mit der Betriebsrente:
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie im Alter
auf Ihre Betriebs-Rente den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen.
Daher macht ein Riester-Vertrag macht nur privat Sinn, da hier
keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Weitere Nachteile:
Zur Eigenheimfinanzierung dürfen Sie kein Geld entnehmen, ein
betrieblicher Vertrag muss zudem nicht zertifiziert worden sein,
außerdem können Sie keinen Vertrag für den Ehepartner ableiten.
Hier ist es vorteilhafter die anderen fünf Durchführungswege
(Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds,
Direktzusage) für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.
Vorteile für die Familie durch die Riesterrente:
Ehepartner ist Hausfrau/Hausmann oder Selbstständiger: Auch Ehepartner,
die nicht zu der geförderten Personengruppe gehören, können ebenfalls
die Grundzulage erhalten, sofern die Grund-Voraussetzungen für
eine gemeinsame Veranlagung erfüllt sind:
Wohnsitz oder überwiegender Aufenthalt beider Ehepartner in
Deutschland
kein "dauernd getrennt lebender" Status
Hausfrau / Hausmann und Ehepartner mit hohem Einkommen:
Es müssen nicht zwangsläufig beide Partner einen Vertrag abschließen.
Lohnt sich die Riester-Rente für den Ehepartner mit hohem Einkommen
nicht, kann die Hausfrau oder Hausmann mit zwei Kindern den Sockelbeitrag
von 60 Euro dennoch einzahlen, um die Grundzulage und die Kinderzulagen
für beide Kinder zu erlangen.
Hausfrau / Hausmann und selbständiger Ehepartner:
Wenn ein versicherungspflichtiger Ehepartner seinen Mindestbeitrag
leistet, erhalten beide Partner auf Ihre jeweiligen Verträge die
ihnen zustehende Grundzulage und Kinderzulagen, sofern Kinder
vorhanden sind. Der nicht versicherungspflichtige Ehe-Partner
muss per Gesetz keine eigenen Beiträge einzahlen. Der Gesetzgeber
hat diese Regelung für nicht berufstätige Hausfrauen / Hausmänner
eingeführt, die so die Förderung ebenfalls erhalten können. Nach
dem gleichen Prinzip funktioniert die Riesterrente aber auch bei
Selbständigen und Freiberuflern.
Wie finde ich den richtigen Riester-Anbieter?
Die Kosten und mögliche Rente müssen in den Angeboten der Gesellschaften
ausgewiesen sein, dennoch gibt leider keine konkrete Definition,
wie sie ausgewiesen werden müssen. Des weiteren haben die Gesellschaften
teilweise sehr unterschiedliche Kosten und Anlage-Modelle, beispielsweise
eher risikoreich, risikoarm oder ohne Risiko.
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