Riester Rente

Sorgen Sie jetzt privat vor und lassen Sie sich
vom Staat für Ihre Altersvorsorge Geld schenken.



Unser Infoservice zum Thema Riester Rente


Allgemeines zur Riester Rente

Die Riester Rente entwickelte sich erst nach und nach zum Renner. Grund dafür war, dass die Riester Rente anfangs sehr kompliziert strukturiert und sehr beratungsintensiv war. Das hat der Gesetzgeber glücklicherweise entsprechend abgeändert. Nachdem zum 01.01.2005 die Steuerfreiheit der Lebensversicherung und Rentenversicherung weggefallen ist, ist die Riesterrente fast schon ein "Muss" für jeden, der sie in Anspruch nehmen kann.

Welche Vorteile bietet die Riester Rente und wie sieht die Riester-Renten-Förderung aus?

Im wesentlichen liegen die Vorteile der Riester Rente in den Zulagen bzw. des Sonderausgabenabzugs sowie ihrer Hartz IV-Sicherheit.

Die Förderung der Riester Rente erfolgt durch eine Zulage (Grund-, Kinderzulage) oder, sofern dies günstiger ist, durch einen Sonderausgabenabzug, der für Besserverdienende von Vorteil ist.

Zulagen:

Sie erhalten ab 2008 eine Grundzulage von 154 Euro, Ehepaare bis zu 308 Euro. Für jedes Kind erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage ab 2008 von 185 Euro.


Um die volle Förderung zu bekommen, müssen Sie ab 2008 4% ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens einzahlen. Sie müssten beispielsweise ab 2008 ohne Grund- und Kinderzulagen bei einem Jahres-Einkommen von 30.000 Euro einen Jahres-Betrag von 1200 Euro (4% von 30.000 Euro) einzahlen, von dem ein Großteil aber vom Staat gefördert wird.

Beispielrechnung:

(Ehepaar mit 2 Kindern, 1 Partner berufstätig, der andere nicht)
(1200 Euro = 4%) = Grundzulage: 154 Euro + 154 Euro + Kinderzulage: 185 Euro + Kinderzulage: 185 Euro + Ihr Betrag: 522 Euro. Im Jahr müssten Sie also lediglich 522 Euro aufbringen, um für Ihr Rente 1200 Euro zu sparen, das ist ein Monats-Betrag von 43,50 Euro. Der Staat schenkt Ihnen also mehr als 50 Prozent Ihrer Sparsumme!

Zahlen Sie 2008 weniger als 4 Prozent ein, erhalten Sie eine anteilige Zulage. Es gibt aber auch Höchstgrenzen bei der Riester Rente. Ab 2008 liegen diese bei 2.100 Euro. Verdienen Sie beispielsweise 100.000 Euro/Jahr, müssten Sie trotzdem lediglich 2100 Euro (also 4% von 52.500 Euro) jährlich einzahlen, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen.

Bis zu dieser Grenze (2100 Euro) können die Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden.

Sonderausgabenabzug:

Der Sonderausgabenabzug lohnt sich für diejenigen, die eine hohe Steuerlast haben. Wer beispielsweise 2008 die 2.100 Euro in die Riesterrente einzahlt, bekommt bei hoher Steuerbelastung fast die Hälfte der geleisteten Riester-Beiträge vom Fiskus zurück. Bevor man das Geld dem Staat schenkt, sollte man es besser in seine Altersvorsorge einzahlen!

Für Wenigverdiener wurde der Sockelbeitrag auf 60 Euro im Jahr festgesetzt. In diesem Falle müssten Sie also lediglich 5 Euro im Monat einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen.

Tipp und Zusammenfassung: Für Personen mit keinem Einkommen z.B. Hausfrauen / Hausmänner und Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen lohnt sich die Riester Rente durch die Zulagen. Für Personen mit hohem Einkommen ist die Riesterrente durch den Sonderausgabenabzug interessant und lukrativ.

Die jährliche maximale Grundzulage - Alleinstehende Jahr Grundzulage 2006 bis 2007 114 Euro Ab 2008 154 Euro Ehepartner erhalten beide eine Grundzulage, sofern jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat. Die ist auch möglich, wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personkreis gehört

Die jährliche maximale Kinderzulage - Kinderzulage 2007 138 Euro Ab 2008 185 Euro Jährlicher maximaler Sonderausgabenabzug Jahr Sonderausgabenabzug 2007 1575 Euro Ab 2008 2100 Euro

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Die Besteuerung der Riester Rente erfolgt nachgelagert und ist in der Ansparphase steuerfrei. In der Rentenphase werden die Rentenzahlungen zu 100 Prozent besteuert.

Wer hat Anspruch auf Riester-Renten-Förderung?

in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
Berufs- und Zeitsoldaten
Auszubildende
Handwerker (mit Eintrag in Handwerksrolle)
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
Bezieher von Arbeitslosengeld
Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
Seelotsen
Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Tipp: Für Selbständige / Freiberufler, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, könnte die Rürup Rente interessant sein!

Riester-Kriterien des Verbraucherschutzes:

Die Anbieter müssen gewährleisten, dass die Auszahlung der Leistungen erst mit Beginn der Altersrente ab dem 60. Lebensjahr oder mit dem Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnt.

Die Anbieter müssen garantieren, dass mindestens die eingezahlten Gelder erhalten wurden, wenn der Kunde in Rente geht.

Die Kunden haben Anspruch auf lebenslange Leistungen.

Die gewählte Anlageform muss vor Abtretung und Pfändung sowie Anrechnung in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sein.

Der Anbieter, also die Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft, muss die Abschluss- und Vertriebskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilen.

Der Anleger ist bei Vertragsabschluss über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, über die Kosten der Umstellung von Verträgen, die Kosten der Vermögensverwaltung und die Gebühren bei einem Wechsel zu einem anderen Produkt zu informieren.

Der Sparer ist während der Laufzeit des Vertrages jährlich über die Verwendung seiner Beiträge, die Kapitalbildung, Kosten und Erträge zu unterrichten.

Die Finanz-Dienstleister sollen außerdem darlegen, ob und inwieweit sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigen.

Riester Rente gekoppelt mit der Betriebsrente:

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie im Alter auf Ihre Betriebs-Rente den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen. Daher macht ein Riester-Vertrag macht nur privat Sinn, da hier keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Weitere Nachteile: Zur Eigenheimfinanzierung dürfen Sie kein Geld entnehmen, ein betrieblicher Vertrag muss zudem nicht zertifiziert worden sein, außerdem können Sie keinen Vertrag für den Ehepartner ableiten.

Hier ist es vorteilhafter die anderen fünf Durchführungswege (Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage) für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.

Vorteile für die Familie durch die Riesterrente:

Ehepartner ist Hausfrau/Hausmann oder Selbstständiger: Auch Ehepartner, die nicht zu der geförderten Personengruppe gehören, können ebenfalls die Grundzulage erhalten, sofern die Grund-Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung erfüllt sind:

Wohnsitz oder überwiegender Aufenthalt beider Ehepartner in Deutschland
kein "dauernd getrennt lebender" Status

Hausfrau / Hausmann und Ehepartner mit hohem Einkommen:

Es müssen nicht zwangsläufig beide Partner einen Vertrag abschließen. Lohnt sich die Riester-Rente für den Ehepartner mit hohem Einkommen nicht, kann die Hausfrau oder Hausmann mit zwei Kindern den Sockelbeitrag von 60 Euro dennoch einzahlen, um die Grundzulage und die Kinderzulagen für beide Kinder zu erlangen.

Hausfrau / Hausmann und selbständiger Ehepartner:

Wenn ein versicherungspflichtiger Ehepartner seinen Mindestbeitrag leistet, erhalten beide Partner auf Ihre jeweiligen Verträge die ihnen zustehende Grundzulage und Kinderzulagen, sofern Kinder vorhanden sind. Der nicht versicherungspflichtige Ehe-Partner muss per Gesetz keine eigenen Beiträge einzahlen. Der Gesetzgeber hat diese Regelung für nicht berufstätige Hausfrauen / Hausmänner eingeführt, die so die Förderung ebenfalls erhalten können. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert die Riesterrente aber auch bei Selbständigen und Freiberuflern.

Wie finde ich den richtigen Riester-Anbieter?

Die Kosten und mögliche Rente müssen in den Angeboten der Gesellschaften ausgewiesen sein, dennoch gibt leider keine konkrete Definition, wie sie ausgewiesen werden müssen. Des weiteren haben die Gesellschaften teilweise sehr unterschiedliche Kosten und Anlage-Modelle, beispielsweise eher risikoreich, risikoarm oder ohne Risiko.

Falls Sie unverbindlich kompetente und unabhängige Beratung haben möchten, haben Sie die Möglichkeit hier kostenlos einen Vergleich, weitere Informationen oder unverbindliche Beratung anzufordern.

Neben der Riester Rente gibt es noch viele weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Nutzen Sie unseren unkomplizierten Vergleich, um heraus zu finden, welcher Riester-Renten-Anbieter oder welche Form der Altersvorsorge für Sie optimal ist.

zum Anbieter-Vergleich Riesterrente

Riester Förderung

Mit folgenden Zuschüssen können Sie jedes Jahr rechnen:

Ledige

154€

Ehepaar

308€

pro Kind

185€

pro Kind geb. ab 2008

300 €

jährliche Förderung

793 €

für eine Familie mit 2 Kinder


Wer kann riestern?

- Angestellte
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Pflichtversicherte
  Selbständige
- Arbeitslose
- Hartz-IV-Empfänger
- Hausfrauen / Hausmänner


Riester-Varianten

Riester bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen:
- Fondssparpläne
- Fondsgebundene
  Rentenversicherung
- Klassische Riesterverträge
- Banksparpläne
- Wohn-Riester

Welches Riester-Produkt für Sie ideal ist, erfahren Sie in unserem unabhängigen, kostenlosen Vergleich.


Alternativen zur Riesterrente

Wer keine Riester Rente abschließen kann oder will, dem stehen z.B. folgende Alternativen zur Wahl:
- Rürup Rente
- Lebensversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge





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