Private Pflegeversicherung

Je älter Sie werden, desto höher wird das Risiko,
zum Pflegefall zu werden.

Sorgen Sie deshalb bereits frühzeitig vor, damit Sie später niemandem zur Last fallen und finanziell abgesichert sind.

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Pflegeversicherung im Vergleich
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Mit uns finden Sie die besten Tarife und Tarifvarianten von bekannten und etablierten Unternehmen.

Viele davon wurden bereits mehrfach ausgezeichnet.


Unsere Datenschutzgarantie:

Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst. Ihre persönlichen Angaben dienen ausschließlich zur Erstellung Ihres individuellen Vergleichs.
Es erfolgt KEINE Weitergabe zu Werbezwecken!

Wichtiger Hinweis:

Da wir zur Zeit leider sehr viele Scherzanfragen erhalten, werden nur noch komplett und wahrheitsgemäß ausgefüllte Formulare bearbeitet.
Wir behalten uns vor, Ihre Angaben stichprobenhaft zu überprüfen.
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Unser Infoservice zum Thema Pflegeversicherung:

Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI )

§15 Stufen der Pflegebedürftigkeit

(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz sind pflegebedürftige Personen (§ 14) einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen:

Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Für die Gewährung von Leistungen nach § 43a SGB XI reicht die Feststellung, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt sind.

(2) Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.

(3) Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt

in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Riester Förderung

Mit folgenden Zuschüssen können Sie jedes Jahr rechnen:

Ledige

154€

Ehepaar

308€

pro Kind

185€

pro Kind geb. ab 2008

300 €

jährliche Förderung

793 €

für eine Familie mit 2 Kinder


Wer kann riestern?

- Angestellte
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Pflichtversicherte
  Selbständige
- Arbeitslose
- Hartz-IV-Empfänger
- Hausfrauen / Hausmänner


Riester-Varianten

Riester bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen:
- Fondssparpläne
- Fondsgebundene
  Rentenversicherung
- Klassische Riesterverträge
- Banksparpläne
- Wohn-Riester

Welches Riester-Produkt für Sie ideal ist, erfahren Sie in unserem unabhängigen, kostenlosen Vergleich.


Alternativen zur Riesterrente

Wer keine Riester Rente abschließen kann oder will, dem stehen z.B. folgende Alternativen zur Wahl:
- Rürup Rente
- Lebensversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge





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