Gesetzliche Krankenversicherung

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Unser Infoservice zum Thema gesetzliche Krankenversicherung :

Wer kann sich privat krankenversichern?

Die folgenden Personengruppen können sich privat krankenversichern:

Beamte oder-anwärter
Selbständige oder Freiberufler (außer Landwirte, Künstler und Publizisten)
Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenz

Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung haben die Versicherten im Allgemeinen wesentlich umfangreichere Leistungen als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören je nach Tarif unter anderem:

Freie Arztwahl
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern im Krankenhaus
Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln
Erstattung von Heilpraktikerleistungen
Zum Teil auch Erstattung von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden
Erstattung der Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
Versicherungsschutz auch im Ausland
Keine Beschränkung auf den gesetzlichen Leistungskatalog

Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung:

Bei vielen Versicherungsgesellschaften erhalten Sie ihre Beiträge teilweise zurückerstattet, wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Rückzahlung kann je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag mehrere Monatsbeiträge betragen.

Wann kann ich eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kündigen?

Wenn Sie freiwillig bei Ihrer Krankenversicherung versichert sind, können Sie Ihre Mitgliedschaft innerhalb von zwei Kalendermonaten kündigen.
Wenn Sie die Beitragsbemessensgrenze wegen einer Gehaltserhöhung überschreiten, können Sie sich ab dem nächsten Kalenderjahr privat versichern.







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